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Geldkarte der DDR

Mitte der 80er Jahre wurde in der DDR mit dem Aufbau eines elektronischen Scheckkartensystems begonnen. Jeder Inhaber eines Girokonto’s konnte eine Geldkarte erhalten und damit im Rahmen seines Kontoguthabens an allen Geldautomaten des Landes kostenfrei Geld abheben – Überziehungskredite gab es nicht. Im Unterschied zur heutigen EC-Karte wurde nicht auf der Karte, sondern schon auf dem Antrag unterschrieben. So konnte die Unterschrift nicht verwischen und war fälschungssicher.

Auf dem Antrag wurde ebenfalls ein Passbild aufgeklebt. Der Antrag selbst stellte somit auch gleichzeitig den eigentlichen „Rohling“ für die Karte dar. Ebenfalls beim Antrag konnte man sich seine PIN aussuchen. Diese wurde über eine Nummern-Tastatur eingegeben und codiert (mit einer Diskette) dem Antrag mitgegeben. Auf der Karte war neben dem Namen und Kontonummer auch noch die Personenkennzahl angegeben. Jedoch war bis zum Ende der DDR das Netz der Geldautomaten nicht sehr dicht, so dass sich dieses System nur in größeren Städten durchsetzen konnte.

Mit Inkrafttreten der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion mit der Bundesrepublik Deutschland wurden die Geldautomaten der DDR auf die Ausgabe von DM umgestellt, aber der Anteil der mit DM funktionsfähigen Geldautomaten war eher gering. Dies lag teilweise an der in dieser Zeit insgesamt recht schwierigen Bargeldbeschaffung, da Schecks, die in der DDR ein übliches und sicheres Zahlungsmittel waren, weder vor noch nach Inkrafttreten der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion in der Bundesrepublik Deutschland eingelöst werden konnten, die Geldkarte dort ebenfalls nicht nutzbar war und die Ausgabe von EC-Karten sowie die Aufstellung der entsprechenden Geldautomaten in der DDR erst nach und nach erfolgen konnte.

Quellen: Wikipedia
Autor: Ostbirne