Mein erster Ausweis ausgestellt für meine Erste Auslandsreise nach Bulgarien kurzer Auszug aus dem Gesetz über Reisen von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik in das Ausland -Reisegesetz-§ 3. Absatz(1) Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (Kinder) können nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder eines von ihnen Beauftragten in das Ausland reisen. Absatz(4) Für Reisen von Kindern in Begleitung von Beauftragten wird. auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kinderausweis ausgestellt. Sofern Staaten den Kinderausweis der Deutschen Demokratischen Republik nicht anerkennen, wird für Kinder ein Reisepaß ausgestellt.
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